Inkasso darf nicht teuer sein!

Inkasso bedeutet effektives Forderungs- und Risikomanagement
Inkasso bezeichnet den geschäftsmäßigen Einzug fremder Forderungen und ist geregelt im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), wonach Personen und Betriebe, die diese Leistungen anbieten, beim zuständigen Landgericht registriert sein müssen. Ihre fachliche Voraussetzung wird durch die in den Regionen zuständigen Gerichte geprüft.
Inkassounternehmen oder je nach Größe auch Inkassobüros genannt, bieten den geschäftsmäßigen Einzug fälliger und unbestrittener Forderungen an.
Inkassoforderungen werden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages an das Inkassounternehmen – hier LIQUIDO Inkasso GmbH & Co. KG – abgetreten.
Auch der Verkauf von Rechnungen zu individuell festzulegenden Verkaufspreisen notleidender Forderungen ist ein typisches Geschäftsmodell.
Übliche Formen sind Zessionen, Abtretungen, Einziehungen im Auftrag oder Einziehungen im eigenen Namen.

Vorgerichtliches Inkasso
Zeigt Ihr Schuldner keine Reaktion auf Ihre Mahnungen, verleiht Ihnen unser vorgerichtliches Inkassoverfahren den nötigen Nachdruck. Wir übernehmen Ihre offenen Posten und kontaktieren den Schuldner. Um Ihr Anliegen deutlich zu signalisieren, kontaktieren wir den Schuldner auf unterschiedlichen Kanälen, sowohl schriftlich, als auch telefonisch.

Gerichtliches Mahnverfahren
Um die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens zu unterstreichen und Ihre Interessen zu schützen, übernehmen wir das gerichtliche Mahnverfahren für Sie. Im Anschluss setzt unser ausgebildetes Fachpersonal Ihre Forderung mit der Unterstützung der deutschen Gerichte und deren Gerichtsvollzieher durch.

Titelüberwachung
Unsere Forderungsüberwachung setzt sich für die langfristige Durchsetzung Ihrer Interessen ein. Eine titulierte Forderung kann noch bis zu 30 Jahren lang vollstreckt werden. Damit Sie Ihre Forderung nicht aufgeben müssen, überwachen wir den Standort und die Bonität des Schuldners. So können wir zum richtigen Zeitpunkt zielgerichtet erfolgreich vollstrecken.
Bei unbedenklicher Bonität eröffnen wir das Inkassoverfahren vorgerichtlich. Bei Überschuldung Ihres Kunden (Abgabe der Vermögensauskunft, Verweigerung der Vermögensauskunft, Ausschluss der Gläubigerbefriedigung, vorliegende, Häufungen mehrerer Inkassoverfahren) titulieren wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Ihre Forderungen, um Ihren Rechtsanspruch nicht durch Verjährung zu gefährden.
Können Ihre unbezahlten Rechnungen nicht zu 100% realisiert werden und Sie wünschen die Weiterbearbeitung, fertigen wir den Gerichtlichen Mahnbescheid; Vollstreckungsbescheid und vollstrecken in das Vermögen des Schuldners, pfänden vorhandene Güter, Gehälter, Geldvermögen und Ähnliches.
Eine mögliche anschließende Langzeitüberwachung ist hier - als auch durch uns übergebene Schuldtitel - auf jedem Fall möglich.